


GEMEINSAM – FEIERN – MIT EUCH
Mit den drei Bands Die Draufgänger, Fättes Blech und Die Blechmäns feiern wir unser 175-jähriges Bestehen.
Gemeinsam mit Euch feiern wir einen unvergesslichen Abend.
Hohenzollerische Serenade
18:00 Uhr Festbestrieb
18:30 Uhr Einweihung Glasskulptur „1250 Jahre Gemeinde Empfingen“
19:00 Uhr Musikalische Unterhaltung durch die Stadtkapelle Trochtelfingen
20:30 Uhr Hohenzollerische Serenade
22:00 Uhr Live-Musik mit HONK&BLOW

Kreismusikfest
10:00 Uhr Ökumenischer Gottesdienst mit musikalischer Unterhaltung durch unsere Jugendkapelle (Tälesee-Halle, Empfingen)
11:00 Uhr Mittagstisch mit musikalischer Unterhaltung durch den MV Bergfelden
13:00 Uhr Gesamtchor + Festumzug vor dem Rathaus, anschl. Festumzug in Richtung Tälesee-Halle
14:30 Uhr Festbetrieb mit musikalischer Unterhaltung durch die MK Altheim, den MV Betra und der ungarischen Tanzgruppe aus Miske
Sicher dir dein Ticket für Die Draufgänger, Fättes Blech und die Blechmäns.
Die Online-Tickets kosten 28€ (inkl. aller Gebühren).
Zum Preis von 25€ gibt es Print-Tickets bei der Tankstelle Walter in 72186 Empfingen.
Der Einlass zu der Abendveranstaltung ist erst ab erreichen des 16. Lebensjahres gestattet.
Außerdem möchten wir darauf hinweisen, dass Personen unter 18 Jahren die Veranstaltung ab 24:00 Uhr verlassen müssen.
In Begleitung mit einer/einem Erziehungsberechtigten ist der Besuch der Veranstaltung auch unter 16 Jahren möglich. Für jede Person unter 16 Jahren muss ein Ticket erworben werden.
Wir akzeptieren keine Übertragung von Aufsichtspflichten an Dritte (Muttizettel).
Es gelten die Allgemeine Geschäftsbedingungen des Veranstalters:
Mit dem Erwerb der Eintrittskarte akzeptiert der Eintrittskarteninhaber die nachfolgenden Vertragsbedingungen des Veranstalters:
- Der Veranstalter hat keinerlei Einfluss auf Gestaltung, Länge, Inhalt und Lautstärke der Veranstaltung.
- Bei der Veranstaltung kann aufgrund der Lautstärke Gefahr von möglichen Hör- und Gesundheitsschäden bestehen. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden dieser Art!
- Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.
- Das Mitbringen von Glasbehältern, Dosen, Plastikkanistern, pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln sowie Waffen ist generell untersagt. Bei Nichtbeachtung erfolgt der Verweis aus dem Veranstaltungsgelände.
- Das Recht, den Einlass aus wichtigem Grund zu verwehren, bleibt vorenthalten.
- Das Mitbringen von Tonbandgeräten, Film- oder Videokameras ist nicht gestattet. Ton-, Film- und Videoaufnahmen, auch für den privaten Gebrauch, sind grundsätzlich untersagt.
- Der Inhaber des Tickets willigt ohne Vergütung durch den Veranstalter ein, Bildaufnahmen des Inhabers zu erstellen, zu vervielfältigen, zu senden oder senden zu lassen sowie in Printmedien zu benutzen.
- Zurücknahme der Eintrittskarte nur bei Absage der Veranstaltung. Es wird nur der Nennwert der Eintrittskarte erstattet. Im Übrigen ist der Rücktritt des Erwerbers ausgeschlossen, dies gilt auch für eine nur teilweise Durchführung der Veranstaltung aus wichtigem Grund.
- Der Veranstalter behält sich das Recht vor die Veranstaltung örtlich und/oder terminlich zu verlegen. Rückerstattungsanspruch aus oben genanntem Grund auf den Nennwert der Eintrittskarte besteht nur bis zum Konzerttermin.
- Der Veranstalter behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung das Programm zu ändern.
- Der Veranstalter ist nicht für verlorengegangene oder gestohlene Sachen verantwortlich.
- Dem Sicherheitspersonal ist Folge zu leisten.